Allgemeine Vertrags- und Reisebedingungen – JR-TENNISCAMPS.CH

1. Vertragsabschluss

1.1. Der Vertrag zwischen Ihnen und der JR-TENNISCAMPS.CH kommt mit

der vorbehaltlosen Annahme Ihrer schriftlichen, telefonischen oder persönlichen

Anmeldung bei Ihrer Buchungsstelle zustande. Von diesem Zeitpunkt

an werden die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag (mitsamt diesen allgemeinen

Vertrags und Reisebedingungen) für Sie und die JR-TENNISCAMPS.CH

wirksam.

1.2. Sonderwünsche sind nur Vertragsinhalt, wenn sie von Ihrer Buchungsstelle

akzeptiert und vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind.

2. Preise und Zahlungsbedingungen

2.1. Anzahlung

Anlässlich der vorbehaltlosen Annahme Ihrer Buchung durch die Buchungsstelle

sind folgende Anzahlungen zu leisten: 20% für alle Reisearten. Erhält

die Buchungsstelle die Anzahlungen nicht fristgerecht kann JR-TENNISCAMPS.CH

die Reiseleistungen verweigern und die Annullierungskosten gemäss

Ziffer 3.2. ff. geltend machen.

2.2. Restzahlung

Die Zahlung für den restlichen Reisepreis hat bis spätestens 21 Tage vor

Abreise bei der Buchungsstelle einzutreffen. Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht,

kann JR-TENNISCAMPS.CH die Reiseleistungen verweigern und die

Annullierungskosten noch Ziffer 3.2. ff. geltend machen. Sofern nichts anderes

vereinbart wurde, werden Ihnen die Dokumente nach Eingang Ihrer

Zahlung für den gesamten Rechnungsbetrag ausgehändigt oder zugestellt.

2.3. Kurzfristige Buchungen

Buchen Sie Ihre Reise weniger als 21 Tage vor Abreise, ist der gesamte

Rechnungsbetrag anlässlich der Buchung zu bezahlen.

2.4. Kostenanteile Ihrer Buchungsstelle für Beratung und Reservationen

Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass Ihre Buchungsstelle neben den im

Prospekt erwähnten Preisen zusätzliche Kostenanteile für die Beratung und

Reservation gemäss den Richtlinien des Schweizerischen Reisebüro-Verbandes

/ Deutschen Reisebüroverbandes erheben kann.

2.5. Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Verzug

tritt nach Ablauf dieser Frist ohne weitere Mahnung ein. Nach Eintritt des

Verzugs ist JR-TENNISCAMPS.CH berechtigt, für jede Mahnung eine Gebühr von CHF

15.- oder 10.- € zu erheben, bis die ausstehenden Beträge beglichen sind.

Der Schuldner hat Verzugszinsen von 5% des zur Zahlung fälligen Rechnungsbetrages

zu bezahlen.

3. Änderung der Anmeldung, des Reiseprogramms oder Aufschaffung

durch den Kunden

3.1. Allgemeines

Wenn Sie die Reise absagen (annullieren) oder eine Änderung, Umbuchung

der gebuchten Reise wünschen, so müssen Sie dies Ihrer Buchungsstelle persönlich

oder durch eingeschriebenen Brief mitteilen. Die bereits erhaltenen

Reisedokumente sind der Buchungsstelle gleichzeitig zurückzugeben.

3.2. Bearbeitungsgebühr

Bei einer Aufschaffung, Änderung oder Umbuchung Ihrer Reise werden pro

Person CHF 60,- oder 48.- € pro Auftrag, maximal CHF 120,- oder 96.-

€ als Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese Bearbeitungsgebühren werden

nicht durch eine allenfalls bestehende Aufschaffungskostenversicherung

gedeckt.

3.3. Annullierungskosten

Sagen Sie die Reise vor Reisebeginn ab oder wollen Sie irgendwelche

Änderungen oder Umbuchungen vornehmen lassen, so werden zusätzlich

zu den Bearbeitungsgebühren (Ziffer 3.2.) folgende Annullierungskosten

erhoben:

a.) bis 30. Tag vor Reisebeginn 10% des Reisepreises

b.) ab 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn 30% des Reisepreises

c.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 35% des Reisepreises

d.) ab 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

e.) ab 6. bis 1 Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

f.) am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90% des Reisepreises.

Der Rücktritt von Gruppenbuchungen (Reisen mit Sonderpreisen, Spezialangebote

und gruppenermässigte Buchungen), auch ein Teilstorno, unterliegt

besonderen Konditionen und wird wie folgt gestaffelt:

a.) bis 45. Tag vor Reisebeginn 20% des Reisepreises

b.) ab 44. bis 28.Tag vor Reisebeginn 25% des Reisepreises

c.) ab 27. bis 22. Tag vor Reisebeginn 50% des Reisepreises

d.) ab 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn 75% des Reisepreises

e.) ab 14. bis zum Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90%

des Reisepreises.

Die Annullierungskosten beinhalten nicht die Kosten für evtl. abgeschlossene

Versicherungen.

3.4. Rücktrittspauschalen in Prozent vom Reisepreis* für Nur-Hotel-Buchungen:

  1. a) bis 30 Tage vor Reiseantritt 20% des Hotelpreises
  2. b) ab 29. bis 22. Tag vor Reiseantritt 25% des Hotelpreises
  3. c) ab 21. bis 8. Tag vor Reiseantritt 35% des Hotelpreises
  4. d) ab 7. bis 1 Tag vor Reiseantritt 50% des Hotelpreises
  5. e) am Tag des Reiseantritts und bei Nichterscheinen 85% des Hotelpreises,

mindestens jedoch 50,-€ pro Person.

*Die Rücktrittskosten (Stornokosten) beinhalten nicht die Kosten für eventuell

abgeschlossene Reiseversicherungen.

3.5. Stornobedingungen für Greenfee Stornierungen:

  1. a) Greenfeegebühren sind auch im Falle des Rücktritts des Kunden nicht

erstattungsfähig.

3.6. Es bleibt Ihnen unbenommen JR-TENNISCAMPS.CH nachzuweisen, dass im Zusammenhang

mit dem Rücktritt oder dem Nichtantritt der Reise keine oder wesentlich

geringere Kosten entstanden sind als die von JR-TENNISCAMPS.CH geforderte

Pauschale.

3.7. Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches

Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, werden

Sonderpreise der einzelnen Leistungsträger (Fluggesellschaften und Hotels)

verwendet, die grundsätzlich nicht erstattet werden können. Aus diesem

Grund gelten folgende abweichende Annulierungskosten:

a.) bei Flugpauschalreisen und Nur-Flug Reservationen vom Tag der Buchung

bis 15 Tage vor Reiseantritt 70% des Reisepreises

b.) ab dem 14 Tag vor Reisebeginn oder bei Nicht-Erscheinen am Abflugtag

90% des Reisepreises

Darüber hinaus ist eine Änderung der Reisedaten in Bezug auf den Reisetermin,

Reiseziel, Beförderungsart und/oder Abflughafen nicht möglich.

Die Möglichkeit der Ersetzung durch einen Dritten ist im Einzelfall bei JR-TENNISCAMPS.CH

anzufragen. Sofern die Ersetzung möglich ist, berechnet JR-TENNISCAMPS.CH dem

Kunden die entstandenen Mehrkosten des/der jeweiligen Leistungsträgers.

4. Änderungen der Prospektausschreibungen, Preisänderungen,

Änderungen im Transportbereich.

4.1. Änderungen vor Vertragsabschluss

JR-TENNISCAMPS.CH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Prospektangaben,

Leistungsbeschreibungen, Preise in den Prospekten und auf der Preisliste

vor Ihrer Buchung zu ändern. Sollte dies der Fall sein, orientiert Sie Ihre

Buchungsstelle vor Vertragsabschluss über diese Änderung.

4.2. Preisänderungen nach Vertragsabschluss

In Ausnahmefällen ist es möglich, dass der vereinbarte Preis erhöht werden

muss. Preiserhöhungen können sich aus

  1. a) der nachträglichen Erhöhung der Beförderungskosten (einschliesslich der

Treibstoffzuschläge)

  1. b) neu eingeführten oder erhöhten staatlichen Abgaben oder Gebühren

(wie zum Beispiel Flughafentaxen, Landegebühren, Ein- und Ausschiffungsgebühren

usw.)

  1. c) Wechselkursänderungen oder
  2. d) staatlich verfügten Preiserhöhungen (z. B. Mehrwertsteuer) ergeben. Erhöhen

sich die Kosten dieser Reiseleistungen, so können sie an Sie weitergegeben

werden. Der Reisepreis erhöht sich entsprechend. JR-TENNISCAMPS.CH

wird die Preiserhöhung bis spätestens 21 Tage vor Reisebeginn vornehmen.

Sofern die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent beträgt, stehen Ihnen die

unter Ziffer 4.4. genannten Rechte zu.

4.3. Programmänderungen,

Änderungen im Transportbereich nach Ihrer Buchung und vor Reisebeginn:

JR-TENNISCAMPS.CH behält sich auch in Ihrem Interesse das Recht vor, das

Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (wie z.B. Unterkunft,

Transport, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern,

wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände es erfordern.

JR-TENNISCAMPS.CH bemüht sich, Ihnen gleichwertige Ersatzleistungen anzubieten.

JR-TENNISCAMPS.CH orientiert Sie so rasch als möglich über solche

Änderungen und deren Auswirkungen auf die Kosten.

4.4. Ihre Rechte, wenn nach Vertragsabschluss der Reisepreis erhöht, Programmänderungen

oder Änderungen im Transportbereich vorgenommen

werden: Führt die Programmänderung oder die Änderung einzelner vereinbarten

Leistungen zu einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes

oder beträgt die Preiserhöhung mehr als 5 Prozent, so haben

Sie folgende Rechte:

  1. a) Sie können die Vertragsänderung annehmen;
  2. b) Sie können innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung vom Vertrag

schriftlich zurücktreten und Sie erhalten den bereits bezahlten Reisepreis

unverzüglich rückerstattet, oder

  1. c) Sie können uns innert 5 Tagen nach Erhalt unserer Mitteilung schriftlich

mitteilen, dass Sie an einer von uns vorgeschlagenen gleichwertigen Ersatzreise

teilnehmen wollen. Wir sind bemüht, Ihnen eine solche anzubieten. Ist

die Ersatzreise günstiger, wird Ihnen die Preisdifferenz rückerstattet. Sollte

die Ersatzreise teurer sein, ist der ursprünglich vereinbarte Preis zu bezahlen.

Lassen Sie uns keine Mitteilung nach Buchstabe b) oder c) zukommen,

so stimmen Sie der Preiserhöhung, der Programmänderung oder der Änderung

einzelner vereinbarten Leistungen zu (die 5-Tage Frist ist eingehalten,

wenn Sie Ihre Mitteilung am 5. Tag der Post übergeben).

4.5. Wenn die Reise auf Wunsch des Kunden nach dem Prinzip „Dynamisches

Paketieren/Dynamic Packaging“ zusammengestellt wurde, kann der

Preis gegenüber der Katalogausschreibung abweichen.

5. Rücktritt und Kündigung durch JR-TENNISCAMPS.CH

In folgenden Fällen kann JR-TENNISCAMPS.CH vor Antritt der Reise vom Reisevertrag

zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

5.1. Ohne Einhaltung einer Frist:

Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung

durch JR-TENNISCAMPS.CH nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Masse

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt

ist. In diesem Falle behält JR-TENNISCAMPS.CH den Anspruch auf den Reisepreis,

jedoch der des Wertes der ersparten Aufwendungen und derjenigen

Vorteile, der aus einer anderweitigen Verwendung, der nicht in Anspruch

genommenen Leistung erlangt wird, einschliesslich der von den Leistungsträgern

gutgeschriebenen Beträge.

5.2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt:

Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten

Mindestteilnehmerzahl, wenn JR-TENNISCAMPS.CH in der Beschreibung der Reise

(Prospekt/Katalog) ausdrücklich auf die für die Reise notwendige Mindestteilnehmerzahl

hingewiesen hat. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis

unverzüglich zurück.

5.3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:

Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten

für JR-TENNISCAMPS.CH deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen

für diese Reise so gering ist, dass die JR-TENNISCAMPS.CH im Falle der Durchführung

der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze,

bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht

durch JR-TENNISCAMPS.CH besteht jedoch nur, wenn JR-TENNISCAMPS.CH die dazu führenden

Umstände nicht zu vertreten hat, die zum Rücktritt führenden Umstände

nachweist und dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet

hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde

den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein

Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot

seitens JR-TENNISCAMPS.CH keinen Gebrauch macht.

6. Änderungen im Programm

JR-TENNISCAMPS.CH behält sich auch in Ihrem Interesse vor, das Reiseprogramm

oder einzelne vereinbarte Leistungen (z. B. Unterkunft, Transportart,

Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeugtypen oder Zeiten, usw.)

zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dieses erfordern. JR-TENNISCAMPS.CH

bemüht sich jedoch, gleichwertige Ersatzleistungen zu

erbringen.

  1. Sie treten die Reise an, können sie aber nicht beenden

Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise vorzeitig abbrechen, so kann

Ihnen der Preis für das Reisearrangement nicht rückerstattet werden. Allfällig

nicht bezogene Leistungen werden Ihnen zurückbezahlt, sofern sie

JR-TENNISCAMPS.CH nicht belastet werden. In dringenden Fällen (z. B. bei

eigener Erkrankung oder Unfall, schwere Erkrankung oder Tod einer nahe

stehenden Person) wird Ihnen die JR-TENNISCAMPS.CH Reiseleitung, die

örtliche JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder der Leistungsträger soweit als

möglich bei der Organisation der vorzeitigen Rückreise behilflich sein. Beachten

Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss

einer Rückreisekosten-Versicherung, welche im Reisepreis nicht inbegriffen

ist. Näheres erfahren Sie auf Anfrage bei Ihrer Buchungsstelle.

8. Beanstandungen

8.1. Beanstandungen und Abhilfeverfahren

Entspricht die Reise nicht der vertraglichen Vereinbarung oder erleiden Sie

einen Schaden, so sind Sie berechtigt und verpflichtet, bei der JR-TENNISCAMPS.CH Reiseleitung, der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH Vertretung oder dem

Leistungsträger unverzüglich diesen Mangel oder Schaden zu beanstanden

und unentgeltliche Abhilfe zu verlangen.

8.2. Die Reiseleitung, die örtliche JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder der

Leistungsträger wird bemüht sein, innert der Reise angemessenen Frist Abhilfe

zu leisten. Wird während der Reise und innert angemessener Frist

keine Abhilfe geleistet, ist Abhilfe nicht möglich oder ist sie nicht genügend,

so lassen Sie sich die gerügten Mängel oder den Schaden und die nicht

erfolgte Abhilfe von der Reiseleitung, dem örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH

Vertreter oder dem Leistungsträger schriftlich bestätigen. Die Reiseleitung

der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH-Vertreter oder der Leistungsträger ist verpflichtet,

den Sachverhalt und Ihre Beanstandung schriftlich festzuhalten.

Sie sind jedoch nicht berechtigt, irgendwelche Schadenersatzforderungen

und dergleichen anzuerkennen. Das schriftliche Festhalten des Sachverhalts

und Ihrer Beanstandungen stellt unter keinen Umständen eine Anerkennung

der darin geschilderten Vorkommnisse durch die JR-TENNISCAMPS.CH dar.

8.3. Sofern während der Reise und innert angemessener Frist keine Abhilfe

geleistet wird und es sich nicht um einen geringfügigen Mangel handelt,

sind Sie berechtigt, selbst für Abhilfe zu sorgen. Die Ihnen entstehenden

Kosten werden Ihnen im Rahmen der ursprünglich vereinbarten Reise (Hotelkategorie,

Transportmittel usw.) und gegen Beleg von JR-TENNISCAMPS.CH

ersetzt, vorausgesetzt Sie haben den Mangel beanstandet und eine schriftliche

Bestätigung (Ziffer 8.1. und 8.2.) verlangt (zur Höhe dieses Schadenersatzes

siehe Ziffer 9).

8.4. Sofern das Gepäck bei Flugreisen verloren geht oder beschädigt wird,

haben Sie eine Schadenanzeige (P.I.R.) an Ort und Stelle bei der Fluggesellschaft

zu erstatten, die die Beförderung durchgeführt hat. Nach den

Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft ist die Schadensanzeige

in der Regel Voraussetzung für die Durchsetzung etwaiger Ansprüche. Für

den Verlust oder die Beschädigung von Wertgegenständen oder Geld in

aufgegebenem Gepäck übernimmt JR-TENNISCAMPS.CH keine Haftung. Es gelten hierfür

die massgeblichen internationalen Regelwerke der jeweiligen Fluggesellschaften.

8.5. Wie Sie Ihre Forderung gegenüber JR-TENNISCAMPS.CH geltend machen:

Sofern Sie Mängel, Rückvergütungen oder Schadenersatzforderungen gegenüber

JR-TENNISCAMPS.CH geltend machen wollen, müssen Sie Ihre Beanstandung

innert 30 Tagen nach der Rückkehr schriftlich an JR-TENNISCAMPS.CH

unterbreiten. Ihrer Beanstandung sind die Bestätigung der Reiseleitung,

der örtlichen JR-TENNISCAMPS.CH-Vertretung oder des Leistungsträgers und

allfällige Beweismittel beizulegen.

9. Haftung

9.1. JR-TENNISCAMPS.CH kann in keiner Weise verantwortlich gemacht

werden für Unfälle irgendwelcher Art und deren Folgen, Verletzungen,

Verspätungen, Unregelmässigkeiten, Schaden an Personen und Sachen,

Flugplanänderungen, Rundreiseprogrammänderungen und dergleichen.

10. Rückbestätigung von Flugscheinen

10.1. Bei nicht begleiteten Reisen sind Sie für die Rückbestätigung des

Rückfluges verantwortlich. Die notwendigen Angaben entnehmen Sie bitte

den Reiseunterlagen. Versäumte Rückbestätigungen können zum Verlust des

Transportanspruches führen, allfällige Mehrkosten gehen zu Ihren Lasten.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

JR-TENNISCAMPS.CH informiert die Reisenden über Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

des Reiselandes. Die Reisenden sind jedoch für die Einhaltung

dieser Vorschriften (z.B. Beschaffen und Mitführen der behördlich

notwendigen Reisedokumente, evtl. erforderliche Impfungen, sowie das

Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften) selbst verantwortlich. Alle

Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der

Nichtbefolgung erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, ausgenommen

wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens

JR-TENNISCAMPS.CH bedingt sind. Die Informationen gelten für Bürger der

Schweiz, sofern sie im Besitz eines gültigen Reisepasses oder Personalausweises

sind. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat

Auskunft.

12. Ombudsmann

12.1. Vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung sollten Sie an den unabhängigen Ombudsmann für das Reisegewerbe gelangen.

12.2. Die Adresse des Ombudsmanns lautet:

Ombudsmann der Schweizer Reisebranche
Postfach CH 8038 Zürich
Telefon: +41 (0)44 485 45 35
Email: info@ombudsman-touristik.ch

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

13.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und JR-TENNISCAMPS.CH

ist schweizerisches Recht anwendbar.

13.2. Klagen gegen JR-TENNISCAMPS.CH können nur an seinem Sitz in der

Stadt Zürich angebracht werden, sofern keine anderen gesetzlichen

Bestimmungen vorrangig sind. AGB entsprechen dem Stand bei Drucklegung

  1. 8. 2019

Jarda Rossa

jarda@jr-tenniscamps.ch

+41 79 460 70 04

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